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  1. AGB

    Allgemeine
    Geschäfts-
    bedingungen

    01

    Vertragsbedingungen

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Agentur Bowbird, nachfolgend auch Bowbird genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend auch Kunde genannt.
    Mit der Erteilung eines Auftrags in schriftlicher oder mündlicher Form erklärt sich der Auftraggeber mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bowbird einverstanden.
    Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrags. Abweichungen müssen schriftlich festgehalten werden und sind nur gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien mit Unterschrift bestätigt worden sind.

    02

    Auftragserteilung

    Jede mündliche oder schriftliche Auftragserteilung gilt gleichzeitig als Anerkennung der entsprechenden Offerte. Reduziert oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag, so hat Bowbird Anspruch auf das Honorar für die bereits getätigten Arbeiten und Aufwendungen. Bowbird kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.

    03

    Offerten und Preise

    Offerierte Pauschalpreise werden ausdrücklich als
    solche deklariert und basieren auf vollständigen,
    genauen Angaben. Offerten auf der Basis ungenauer
    Vorgaben und eines schwer abschätzbaren
    Arbeitsumfangs verstehen sich als Richtpreise.
    In gegenseitigem Einverständnis können gemäss
    Offerte vereinbarte Leistungen angepasst werden. Die
    im Angebot von Bowbird genannten Preise gelten
    unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten
    unverändert bleiben, und längstens drei Monate nach
    Eingang des Angebots beim Auftraggeber.
    In den offerierten Preisen ist die gesetzlich
    vorgeschriebene Mehrwertsteuer nicht enthalten. Der
    Mehrwertsteuerbetrag wird auf jeder Rechnung
    separat verrechnet und ausgewiesen.

    04

    Treuepflicht

    Bowbird wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen.

    05

    Geheimhaltungspflicht

    Bowbird und der Kunde verpflichten sich, geheime
    Informationen und Unterlagen vertraulich zu
    behandeln. Beteiligte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    sowie Dritte müssen über die Geheimhaltungspflicht
    informiert werden. Die Geheimhaltungspflicht beginnt
    mit der ersten Kontaktaufnahme und gilt auf unbestim-
    mte Zeit.

    06

    Eigentum und Nutzungsrechte

    Das Urheber- und Eigentumsrecht für alle Arbeiten, die für den Kunden erstellt wurden, verbleiben bei Bowbird. Der Auftraggeber erwirbt mit der Bezahlung der entsprechenden Rechnung das Nutzungsrecht zum Eigenbedarf. Der Kunde ist demnach nicht berechtigt, Arbeiten in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben oder weiterzuverkaufen.

    07

    Beizug Dritter

    Bowbird ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen
    Verpflichtungen Dritte beizuziehen, soweit dadurch die
    Rechts- und Sachgewähr des Kunden nicht
    geschmälert wird. Soweit Bowbird stellvertretend im
    Namen und auf Rechnung des Kunden handelt, haftet
    Bowbird für sorgfältige Auswahl, Instruktion und
    Überwachung.

    08

    Präsentation

    Erhält Bowbird nach einer Präsentation von Entwürfen, Konzepten, Ideen oder ähnlichen Leistungen keinen Auftrag, so bleiben sämtliche Rechte bei Bowbird.
    Der Kunde ist nicht berechtigt, Entwürfe, Konzepte, Ideen oder ähnliche Leistungen zu nutzen.

    09

    Referenzen

    Bowbird behält sich das Recht vor, ausgeführte Arbeiten unter Wahrung der vereinbarten Geheimhaltungspflichten als Referenzen zu verwenden, in der Presse zu veröffentlichen sowie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – zum Beispiel auf der Webseite. Weiter kann Bowbird den Auftraggeber in die Kundenliste aufnehmen.

    10

    Haftung und Gewährleistung

    Bowbird haftet nur für nachgewiesene Schäden, die dem Kunden durch absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung entstehen. Jede weitere Haftung von Bowbird für direkte oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
    Die von Bowbird gelieferten Arbeiten sind sofort zu prüfen. Beanstandungen haben innert drei Tagen nach Empfang der Arbeiten zu erfolgen. Andernfalls gelten die Arbeiten als akzeptiert. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert angemessener Frist eine Nachbesserung durch Bowbird.
    Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Bowbird erarbeiteten und durchgeführten Massnahmen wird vom Kunden getragen.

    11

    Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen aktuellen gesetzlichen Regelungen.

    12

    Gerichtsstand

    Gerichtsstand ist der Sitz von Bowbird. Es gilt schweizerisches Recht.
    Männedorf, 1. Mai 2020